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Steuern & Recht
15. August 2014
Verbraucherschützer fordern Maßnahmen zur Kostenbegrenzung bei Altersvorsorgeprodukten

Verbraucherschützer fordern Maßnahmen zur Kostenbegrenzung bei Altersvorsorgeprodukten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat einen Verordnungsentwurf vorgelegt, der die Ausgestaltung eines Produktinformationsblatts für staatlich geförderte Altersvorsorgeprodukte konkretisiert. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) reicht der Vorschlag nicht aus, um eine möglichst geringe Kostenbelastung der jeweils angebotenen Produkte für die Verbraucher zu gewährleisten.

Der Verordnungsentwurf aus dem Finanzministerium verpflichtet die Anbieter staatlich geförderter Altersvorsorgeprodukte, ein standardisiertes Muster-Produktinformationsblatt öffentlich zugänglich zu machen. Vor Vertragsabschluss soll der Verbraucher zudem ein individuelles Produktinformationsblatt erhalten. Verbraucher müssten damit noch vor Beginn der Auszahlungsphase detailliert über Kosten und Leistungen in der Auszahlungsphase informiert werden.

Konkrete Kosten der Verträge werden weiterhin nicht ausgewiesen

In einer Presseerklärung erläutert der vzbv, dass mit dem Entwurf zwar eine zentrale Forderung des vzbv aufgegriffen, allerdings der Verbraucher über die Kosten seines Vertrages nur unzureichend informiert werde. Sollte der Gesetzgeber an dieser Stelle nachbessern, bliebe aus Sicht der Verbraucherschützer dennoch ein Problem: Eine höhere Kostentransparenz in einem Produktinformationsblatt sorge nicht zwangsläufig für mehr Effizienz der staatlich geförderten Altersvorsorge. Die Bundesregierung geht in ihrem Alterssicherungsbericht 2012 davon aus, dass die Absenkung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung nur dann zu kompensieren ist, wenn Verbraucher zusätzlich privat vorsorgen. Demnach müsste jährlich der gesetzlich vorgeschriebene Mindestbeitrag in die staatlich geförderte private Altersvorsorge eingezahlt werden. Diese Einzahlungen müssten mit 4% p. a. verzinst werden. „Zu berücksichtigen wären zudem etwa 10% Kosten auf die eingezahlten Beiträge. Damit wäre die Kostenobergrenze vorgegeben“, erklärt Lars Gatschke, Finanzmarktreferent beim vzbv. Bei geringeren Renditen sei mit niedrigeren Kostenobergrenzen zu arbeiten.

Vorsorgefonds auf gesetzlicher Grundlage gefordert

Im Gesetzgebungsverfahren zum Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wurde vom Bundesrat die Forderung erhoben, für geförderte Altersvorsorgeprodukte eine Kostenbegrenzung vorzusehen. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages bat das BMF, ein entsprechendes Forschungsgutachten erstellen zu lassen. Mit dem Gutachten „Kostenbegrenzung für zertifizierte Altersvorsorge- und Basisrentenverträge“ liegen nun die Ergebnisse vor, das vorschlägt, sich bei den Kostenobergrenzen für Altersvorsorgeprodukte am Marktdurchschnitt zu orientieren. Als Alternative stellt der vzbv ein anderes Konzept vor: einen Vorsorgefonds, der auf einer gesetzlichen Grundlage Beiträge zur Bildung einer privaten Altersvorsorge anlegen könne. Für die Verbraucher habe das den Vorteil, dass sie alternativ zu den vorhandenen und teils sehr komplexen Produkten ein einfaches Standardprodukt wählen könnten, das ihrem Sicherheitsbedürfnis gerecht werde und sie eine angemessene Rendite erzielen ließe. „Das würde auch den Druck auf die privaten Anbieter erhöhen, ihre Produkte effizienter zu gestalten“, so Gatschke. (sg)